Repetitorium für zugewanderte Zahnmediziner
in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
Repetitorium Zahnmedizin | Beginn: 02.05.2022
Repetitorium für zugewanderte Zahnmediziner
Ausländische Mediziner können sich in Leipzig auf die Kenntnisprüfung vorbereiten, um als Zahnarzt arbeiten zu können. Der nächste Kurs beginnt am 02.05.2022 und hat eine Laufzeit von ca. 5 Monaten.
Projektlaufzeit:
02.05.2022 bis 15.09.2022 mit 816 Unterrichtseinheiten in Vollzeit.
Ziel:
Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ("Gleichwertigkeitsprüfung")
Fortbildungsinhalte:
- Kommunikationsprozesse im Arztberuf
- Zahnärzte im deutschen Gesundheitssystem
- Zahnerhaltungskunde/Parodontologie (Parodontologie, Endodontologie, Ästhetische Zahnmedizin, Präventivzahnmedizin, kinderstomatologische Besonderheiten)
- Zahnärztliche Prothetik (Kronen und Brücken, Implantatprothetik, Teilprothese, Vollprothese, Kiefer-Gesichts-Prothetik, Materialunverträglichkeit)
- Zahnärztliche Chirurgie/Kieferorthopädie (Zahnentfernung, chirurgische Zahnerhaltung, Traumatologie, Entzündung des Knochens, Zysten des Kiefers und der Weichteile, Kieferorthopädie)
- Bildgebende Verfahren
- Strahlenschutz
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
- Notfallmedizin
- Rechtsfragen
Methodik:
- Vorlesungen
- Seminare
- Selbststudium (hauseigene Bibliothek, Datenbank MEMORIX)
- Testate
- Klausuren
- mind. 240 h praktische Übungen an Modellen und Phantomkopf
Zugangsvoraussetzung:
Fachsprachenprüfung bestanden
Gut zu wissen
+ Arbeit am Phantomkopf
+ Arbeit an Behandlungseinheit
+ umfangreiches Equipment
+ individuelle Betreuung
Förderung möglich
Bei Vorliegen individueller Voraussetzungen ist eine Förderung unter Umständen möglich.
Kontakt: Gesellschaft ProBildung e.V. Leipzig, Theodor-Heuss-Str. 30, 04328 Leipzig
Tel.: 0341-6818947; Internet: www.probildung.org; E-Mail: info@probildung.org
Kenntnisprüfung für Zahnärzte – bundesweit
und bei der Gesellschaft ProBildung e.V. Leipzig
Am 07. Juni 2019 ist eine bundesweit geltende „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ beschlossen worden, die auch Änderungen zur Kenntnisprüfung zur Erlangung der Approbation umfassen. Sie betreffen sowohl Organisation und Struktur der Kenntnisprüfung als auch die fachlichen und praktischen Anforderungen.
- Der Beginn- und Ausgangspunkt der ganzen Prüfung ist neu gesetzt mit einem schriftlichen Prüfungsabschnitt. Es geht um die Erstellung von mindestens zwei schriftlichen Behandlungsplänen innerhalb von 45 Minuten. (1. Prüfungsabschnitt)
- Diese Behandlungspläne stehen auch im Mittelpunkt der anschließenden mündlichen Prüfung (2. Prüfungsabschnitt) von mindestens 60 und höchstens 90 Minuten.
- Darauf folgt die praktische Prüfung am Phantomkopf über insgesamt fünf Stunden (im Fach Zahnärztliche Prothetik etwa 2 Stunden; in der Fächergruppe Zahnerhaltung etwa 2 Stunden; in den Fächern Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie insgesamt etwa 1 Stunde).
- Zum nächsten Prüfungsabschnitt wird nur zugelassen, wer den vorhergehenden Prüfungsabschnitt bestanden hat.
- Zahnärztliche Gesprächsführung wird zum eigenständigen Bewertungskriterium.
- Jeder Prüfungsabschnitt kann zweimal wiederholt werden.
Unter Anleitung und für selbständiges Üben organisieren wir die Arbeit am Phantomkopf mit mobiler Behandlungseinheit in einem rotierenden System täglich bis 18:00 Uhr, damit jeder Teilnehmer hinreichend Zeit für diese Arbeit am Phantomkopf für sich nutzen kann.